Compliance im Überblick
Wir dulden keine Regelverstöße
Wir lehnen jede Form von Korruption, Kartellbildung, Geldwäsche oder sonstiger Wirtschaftskriminalität ab und dulden keine rechtswidrigen Praktiken durch Führungskräfte, Mitarbeiter:innen, Kunden, Geschäftspartner oder Amtsträger.
Die Einhaltung von Recht und Gesetz wird durch eine geschäftsmodellorientierte Compliance Organisation, rechtssichere Prozesse und Maßnahmen der Prävention und Reaktion sichergestellt.
Compliance Management System
Das bei Porsche und MHP eingerichtete Compliance Management System orientiert sich am Prüfungsstandard 980 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW PS980). Es umfasst die Gesamtheit aller Grundsätze, Maßnahmen und personenunabhängigen Prozesse und Strukturen, die der Gewährleistung und Umsetzung von Compliance innerhalb des Konzerns und in diesem Sinne vorbeugend der Verhinderung oder zumindest wesentlichen Erschwerung von Gesetzesverstößen und/oder Richtlinien-Übertretungen in den Compliance Themenfeldern dienen.
Auf Basis einer konzernweiten systematischen Compliance Risikoanalyse werden kontinuierlich Handlungsbedarfe und Maßnahmen zur Prävention unter Berücksichtigung des jeweiligen Geschäftsmodells, relevanter Umfeldbedingungen sowie der Art der Geschäftspartnerbeziehungen definiert.
Das Compliance Programm umfasst verschiedene Maßnahmen zur Prävention und Reaktion.
Wesentliche Maßnahmen der Prävention sind klare Richtlinien, das Angebot einer vertraulichen Compliance Beratung und regelmäßige Schulungen und Informationen der Führungskräfte und Mitarbeiter:innen zu relevanten Compliance Themen.
Es gibt zu jedem Compliance Thema eine Richtlinie, u.a. zum Umgang mit Interessenkonflikten, zur Bekämpfung von Korruption oder zur Vermeidung kartellrechtswidrigen Verhaltens.
Der Compliance Helpdesk dient als Anlauf- und Beratungsstelle zur Beantwortung von Compliance Fragen der Führungskräfte und Mitarbeiter:innen.
Um regelkonformes Verhalten sicherzustellen und zu fördern, werden Führungskräfte und Mitarbeiter:innen zu Integrität und Compliance regelmäßig und zielgruppenorientiert informiert und geschult.
Als wesentliche Maßnahme der Reaktion wurden interne und externe Meldekanäle zur Entgegennahme von Hinweisen auf potenzielle Regelverstöße mit Bezug zum Porsche Konzern eingerichtet.
Beschäftigte sind verpflichtet, begründete Verdachtsmomente auf einen Regelverstoß durch Beschäftigte des Porsche Konzerns zu melden.
Zudem können auch Kunden und Geschäftspartner von MHP und Porsche sowie sonstige Dritte begründete Verdachtsmomente auf einen Regelverstoß durch Beschäftigte des Porsche Konzerns an die verschiedenen internen und externen Meldestellen des Hinweisgebersystems melden (z.B. Compliance Helpdesk, interne Hinweisgeberstelle sowie externe Ombudsleute).
In beiden Fällen wird den Hinweisen sorgfältig nachgegangen und auf festgestellte Verstöße angemessen unter Einhaltung u.a. der geltenden datenschutz- sowie arbeits- und mitbestimmungsrechtlichen Vorgaben reagiert. Dies umfasst auch die Einleitung geeigneter Gegenmaßnahmen und die Sanktionierung individuellen Fehlverhaltens.
Unsere Verhaltsgrundsätze
Die konzernweit einheitlichen Verhaltensgrundsätze fassen die wichtigsten Grundsätze und Erwartungen an rechtmäßiges, integres und nachhaltiges Handeln im Porsche Konzern in einer verbindlichen Leitlinie für alle Führungskräfte und Mitarbeiter:innen zusammen. Dazu gehört u.a. der Umgang mit Interessenkonflikten, die Bekämpfung von Korruption, ein angemessenes Verhalten innerhalb des Konzerns sowie gegenüber Kunden, Geschäftspartnern und Amtsträgern sowie die Übernahme von Verantwortung für Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft.
Unsere Erwartungen an unsere Geschäftspartner
MHP und Porsche erwarten die Einhaltung geltender Gesetze und ethischer Grundwerte sowie ein nachhaltiges Handeln nicht nur von eigenen Mitarbeiter:innen, sondern auch von Geschäftspartnern.
Als verbindliche Grundlage hierfür gelten die Verhaltensgrundsätze für Geschäftspartner.
Bei Beschwerden in Bezug auf die Themenbereiche „Menschenrechte & Umwelt“ steht Ihnen das Beschwerdeverfahren zur Verfügung.