- Blog , Cyber Security
- Veröffentlicht am: 04.11.2024
- 5:45 mins
NIS-2-Richtlinie: Das Wichtigste zur Cyber Security-Verordnung
Bereiten Sie Ihr Unternehmen optimal auf die neuen Gesetzgebungen vor und minimieren Sie somit potenzielle Risiken.
Mit der Verabschiedung der neuen Netz- und Informationssicherheitsrichtlinie (NIS-2-Richtlinie) stehen Unternehmen und Organisationen in Europa vor großen Herausforderungen. Allein in Deutschland betrifft sie rund 40.000 Unternehmen. Die NIS-2-Richtlinie wurde im Dezember 2022 beschlossen und sollte laut EU-Deadline bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht überführt werden. Die Umsetzung verzögert sich jedoch in mehreren Ländern – darunter auch Deutschland. Die dadurch gewonnene Zeit sollten Unternehmen nutzen, um sich weiter auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. So gewährleisten sie die NIS-2-Compliance rechtzeitig und vermeiden Strafen.
In diesem Beitrag beleuchten wir die wichtigsten Fragen und Anforderungen rund um die NIS-2-Richtlinie und zeigen, wie Unternehmen sich optimal auf die neuen Gesetzgebungen einstellen und sich vor potenziellen Risiken schützen.
Was ist die NIS-2-Richtlinie und warum ist sie so wichtig?
Die Netz- und Informationssicherheitsrichtlinie 2 ist eine Weiterentwicklung der ursprünglichen NIS-Richtlinie, die seit 2016 europaweit gilt. Ihr Ziel ist es, ein hohes gemeinsames Cyber-Sicherheitsniveau in Europa zu gewährleisten. Dies ist besonders wichtig, da Cyber-Bedrohungen und -Angriffe auf Unternehmen und kritische Infrastrukturen in den letzten Jahren massiv zugenommen haben. Einheitliche Standards wie die NIS-2-Richtlinie sorgen dafür, dass Europa seine Resilienz gegen solche Angriffe erhöht.
Unternehmen, die unter die Regelungen der NIS-2-Richtlinie fallen, müssen zahlreiche Maßnahmen zum Schutz ihrer digitalen Infrastrukturen umsetzen. Dazu gehören unter anderem die Implementierung von Cyber-Risikomanagement und Business Continuity-Management sowie die Einführung von Multifaktor-Authentifizierung (MFA). Besonders brisant ist, dass Geschäftsführer:innen und Führungskräfte bei nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der Richtlinien persönlich haftbar gemacht werden können.
NIS-2-Richtlinie: Wer ist betroffen?
In Deutschland sind Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von mehr als 10 Millionen Euro betroffen. Zudem gilt die Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit 2 für bestimmte Bereiche der kritischen und digitalen Infrastruktur auch unabhängig von der Unternehmensgröße. Dazu zählt beispielsweise das Verkehrswesen, die Energieversorgung und Telekommunikation. Insgesamt betroffen sind dadurch in Deutschland schätzungsweise zwischen 25.000 und 40.000 Organisationen und Unternehmen.
Was sind die wichtigsten Neuerungen der NIS-2-Richtlinie?
Die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie umfassen verschiedene Bereiche des Unternehmensmanagements und der IT-Sicherheit. Im Fokus steht das Cyber-Risikomanagement. Hier schreibt die Richtlinie zehn konkrete Maßnahmen vor, die Unternehmen umsetzen müssen, um sich gegen potenzielle Risiken und Cyber-Bedrohungen zu schützen. Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Governance. Das Management eines Unternehmens ist nun direkt dafür verantwortlich, die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu billigen und zu überwachen. Bei Verstößen können Führungskräfte persönlich haftbar gemacht werden.
Darüber hinaus wurden die Meldepflichten verschärft. Unternehmen müssen sich eigenständig bei den zuständigen Behörden registrieren und Sicherheitsvorfälle innerhalb von festgelegten Fristen melden.
Wie können Unternehmen die NIS-2-Regelungen erfolgreich umsetzen?
Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie ist ein aufwendiger Prozess, der gründlich vorbereitet werden muss. Besonders Unternehmen, die bereits nach der ISO 27001 zertifiziert sind, haben einen entscheidenden Vorteil. Diese Zertifizierung deckt viele der von der NIS-2-Richtlinie geforderten Maßnahmen bereits ab. Dazu gehören unter anderem Cyber-Hygiene, Incident Management, Lieferkettensicherheit und Kryptografie. Für diese Unternehmen ist die Umsetzung daher weniger arbeitsintensiv und kostspielig.
Um die Konformität mit der NIS-2-Richtlinie zu erreichen, müssen Unternehmen folgende Schritte gehen:
- Prüfung der Konformität mit ISO 27001: Unternehmen sollten prüfen, inwieweit ihre bestehende IT-Sicherheitsinfrastruktur bereits den Anforderungen der ISO 27001 entspricht. Diese Norm deckt viele der geforderten NIS-2-Maßnahmen ab und kann eine gute Basis für die Umsetzung bieten.
- Identifizierung von Lücken: Im nächsten Schritt müssen Lücken zwischen den bestehenden Maßnahmen und den NIS-2-Vorgaben identifiziert werden.
- Erstellung eines Implementierungsplans: Auf Basis dieser Analyse sollten Unternehmen einen Plan entwickeln, wie sie die erforderlichen Maßnahmen umsetzen und vorhandene Lücken schließen.
- Umsetzung des Plans im Unternehmen: Sobald der Plan steht, müssen die notwendigen Maßnahmen im Unternehmen implementiert werden. Dies umfasst technische Anpassungen und Schulungen der Mitarbeitenden.
- Unterstützung durch Dienstleister in der operativen Umsetzung: Externe Dienstleister können bei der Implementierung helfen – entweder in Form einer vollständigen oder teilweisen Unterstützung im operativen Betrieb.
Unterstützung bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie: So kann MHP Ihnen helfen
Die neuen NIS-2-Anforderungen sind anspruchsvoll und können Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Betriebe, vor große Herausforderungen stellen. In vielen Fällen ist eine externe Expertise vorteilhaft, um die komplexen Vorgaben effizient umzusetzen. Unsere Cyber-Security-Expert:innen bei MHP bieten Ihnen maßgeschneiderte strategische und technische Unterstützung. Wir prüfen die Relevanz und Implikationen der NIS-2-Richtlinien für Ihr Unternehmen, identifizieren Lücken in Ihrer aktuellen Sicherheitsinfrastruktur und entwickeln gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Fahrplan, der sicherstellt, dass Sie alle Anforderungen fristgerecht erfüllen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, um die NIS-2-Regularien erfolgreich in Ihrem Unternehmen zu implementieren.
Jetzt handeln und die Cyber-Sicherheit langfristig stärken
Die NIS-2-Richtlinie stellt eine bedeutende Erweiterung der bisherigen Netz- und Informationssicherheitsrichtlinie dar und betrifft zehntausende Unternehmen in Deutschland. Unternehmen sollten frühzeitig mit der Umsetzung der neuen Vorgaben beginnen, um nicht nur mögliche Bußgelder und Haftungsrisiken zu vermeiden, sondern auch ihre IT-Sicherheit insgesamt zu verbessern. Besonders Unternehmen mit einer ISO 27001-Zertifizierung haben hier einen klaren Vorteil, da sie viele der geforderten Maßnahmen bereits implementiert haben. Ein systematisches Vorgehen und professionelle Beratung können den Umsetzungsprozess erheblich erleichtern und dazu beitragen, dass Unternehmen die Anforderungen fristgerecht erfüllen.
FAQ
Der wesentliche Unterschied zwischen der ursprünglichen NIS-Richtlinie (2016) und der NIS-2-Richtlinie liegt in der Ausweitung der Anforderungen und der Erhöhung der Compliance-Vorgaben. Die NIS-2-Richtlinie stärkt das Cyber-Sicherheitsniveau durch strengere Sicherheitsanforderungen, erweiterte Meldepflichten und eine breitere Definition der betroffenen Unternehmen. Während die erste NIS-Richtlinie vor allem große Unternehmen in kritischen Sektoren betraf, umfasst die neue Ausführung auch kleinere und mittlere Unternehmen sowie Unternehmen aus der digitalen Wirtschaft. Darüber hinaus sieht die NIS-2-Richtlinie eine direkte Haftung für das Management vor, was bedeutet, dass Geschäftsführer:innen bei Nichteinhaltung persönlich haften können.
Die NIS-2-Richtlinie richtet sich an eine deutlich größere Gruppe von Unternehmen als die ursprüngliche NIS-Richtlinie. Betroffen sind alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro, unabhängig von ihrer Branche. Zudem gilt die Richtlinie für Unternehmen, die kritische und digitale Infrastrukturen betreiben, wie z. B. Energieversorger, Telekommunikationsunternehmen, Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen sowie Unternehmen aus den Bereichen Verkehr und Logistik.
Die Strafen bei der Nichteinhaltung sind erheblich. Unternehmen, die die Anforderungen nicht fristgerecht umsetzen oder Sicherheitsvorfälle nicht melden, müssen mit hohen Bußgeldern rechnen. Diese können bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Zudem kann die Geschäftsführung bei Verstößen persönlich haftbar gemacht werden. Das erhöht den Druck auf Unternehmen, ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen konsequent zu verbessern.
Die EU-Deadline zur Umsetzung in nationales Recht war der 17. Oktober 2024, jedoch verzögert sich die Umsetzung derzeit in mehreren Ländern, darunter auch Deutschland. Trotz der Verzögerung sollten Unternehmen die Zeit nutzen, um sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Die Richtlinie ist komplex und erfordert umfassende Anpassungen in IT-Sicherheit, Risikomanagement und Compliance. Wer frühzeitig mit der Umsetzung beginnt, kann Strafen und Haftungsrisiken vermeiden.